Die kindgerechte Gestaltung der Eingewöhnungsphase erfolgt in Anlehnung an das „Berliner Modell”.
Für unsere individuelle Eingewöhnung haben wir eine Auszeichnung bekommen.
Die Beteiligung der Eltern an dem Prozess der Eingewöhnung ist die wesentliche Grundlage des Berliner Modells. Sie bietet die Chance, die Beziehung zwischen der Krippe und der Familie von vornherein als Kooperationsbeziehung zu definieren, denn ohne die Eltern kann die Aufnahme des Kindes nicht „fachgerecht” geleistet werden. Das Modell wurde von Hans-Joachim Laewen entwickelt (IN FANS – Institut für angewandte Sozialisationsforschung, Frühe Kindheit e.V., Berlin, Oktober 2000).
Die Kindergruppe Rabennest hat in Ihrer Eingewöhnung die Grundsätze des Berliner Modells übernommen und für uns wie nachstehend aufgearbeitet:
Die Aufgabe der Erzieherin ist es, die Verantwortung für das Gesamtkonzept der Eingewöhnung zu tragen. Die Erzieherin bereitet die Eltern auf die Eingewöhnung vor und gibt ihnen Hilfestellung und deutliche Verhaltensorientierung insbesondere in der Trennungsphase.
Sie verfügt über das entwicklungspsychologische Hintergrundwissen der Eingewöhnungsphase von Kindern und strukturiert das pädagogische Handeln, um die Eingewöhnung mit Unterstützung der Eltern erfolgreich durchzuführen.
Die Aufgabe der Eltern ist es, ihrem Kind eine Art „schützendes Nest” zu bieten, von dem aus es sich mit der neuen Umgebung vertraut macht und in das es sich flüchten kann, wenn es sich überfordert fühlt. Alle Kinder, auch wenn sie schon sehr selbstständig wirken, brauchen in ihren ersten Lebensjahren eine „sichere Basis”, um sich mit einer neuen Umgebung – ohne das Risiko der Überforderung – vertraut machen zu können. Insbesondere in fremder Umgebung ist die Anwesenheit einer „Haupt-Bindungsperson” (z.B. Vater oder Mutter) für das Kind unverzichtbar, um dann eine tragfähige Bindung zu der Erzieherin aufzubauen.
Sie können sich und Ihrem Kind den Einstieg in die Krippe erleichtern, wenn Sie Schnuppertage mit der Erzieherin vereinbaren, die Schlaf- und Essenszeiten Ihres Kindes denen der Krippe angleichen (Frühstück um 8:50 Uhr, Mittag um 11:30 Uhr) und die Eingewöhnungszeit bei Ihrer Urlaubsplanung beachten.
Ein Elternteil sollte 4-6 Wochen für die Eingewöhnung des Kindes zur Verfügung stehen. In den ersten 1-2 Wochen der Eingewöhnung wird das Kind jeden Tag für die Dauer seines Besuchs in der Kinderkrippe von derselben Bezugsperson (z.B. Mutter oder dem Vater) begleitet. Die Eingewöhnung beginnt jeden Tag nach dem Frühstück um 9:45 Uhr. Dabei trifft das Kind i.d.R. auf die immer gleiche Situation: „sein” Gruppenraum mit den Kindern aus „seiner” Gruppe und „seiner” Erzieherin, die das Kind erwartet. In der 2.-3. Woche kann die erste Trennung für eine begrenzte Zeit stattfinden. Die Dauer der Trennung wird dann in den folgenden Tagen/Wochen zeitlich immer weiter ausgedehnt. Das Zeitschema ist variabel, denn es orientiert sich sehr an dem Verhalten und den Reaktionen Ihres Kindes!
In den ersten Tagen sollen keine Trennungsversuche unternommen werden. Auch wenn Sie den Raum nur kurz verlassen, nehmen Sie Ihr Kind mit. Drängen Sie es zu keinem bestimmten Verhalten. Sie müssen gar nicht viel tun. Ihre bloße Anwesenheit im Raum genügt. Genießen Sie es einfach, Ihr Kind bei seiner Erkundung der neuen Umgebung zu beobachten.
In dieser Zeit verhält sich die Erzieherin eher abwartend und versucht, den Kontakt zu Ihrem Kind herzustellen, indem sie beobachtend zuschaut, sich im Blickfeld Ihres Kindes aufhält, Ihrem Kind kleinere Spielangebote macht und versucht, andere Kinder in das gemeinsame Spiel einzubeziehen.
Die Erzieherin und Sie vereinbaren dann einen Gesprächstermin, um den weiteren Eingewöhnungsverlauf zu planen. Sie können sich mit der Erzieherin über den bisherigen Ablauf austauschen, den Zeitpunkt der ersten Trennung bestimmen und die Trennung gestalten, z.B. kurzer Abschied, Aufbauen eines Rituals, etc. Außerdem informiert Sie die Erzieherin über die Bedeutung des Weinens beim Abschied.
Während der ersten Trennungsversuche bleiben ein Elternteil während der Kernzeit von 9:45 Uhr bis 11:00 Uhr – für Ihr Kind nicht sichtbar – im Haus anwesend (z.B. Küche, Garten, Turnraum), um bei einer Überforderung Ihres Kindes sofort von der Erzieherin gerufen werden zu können. Die Eingewöhnungszeit ist abgeschlossen, wenn die Erzieherin Ihr Kind im Ernstfall trösten kann.